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Anmeldung für telc Deutsch B2 und telc Deutsch C1 Hochschule am Samstag, 15. November 2025 Anmeldeschluss: 31. Oktober 2025 Plätze begrenzt! Jetzt anmelden

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BBL Sprachschule gGmbH

Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Deutschkurse

1. Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen

Der Kursteilnehmer muss in der Regel das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Für Minderjährige gelten besondere Bedingungen, die im Einzelfall zwischen den Erziehungsberechtigten und der BBL Sprachschule gGmbH zu vereinbaren sind.

2. Zahlungsbedingungen und Preise

2.1 Kursumfang und Kursgebühren

Die Kurse bei der BBL Sprachschule gGmbH umfassen folgende Unterrichtseinheiten à 45 Minuten:

A1 160 UE 549,00 €
A2 160 UE 549,00 €
B1 180 UE 579,00 €
B2 180 UE 579,00 €
C1 100 UE 449,00 €

Die Kursbeträge werden mit der Anmeldung zur Zahlung fällig.

Zur Anmeldung ist eine Kopie des Ausweises bzw. Passes vorzulegen.

Mit der Anmeldung muss der/die Teilnehmer/in eine Anzahlung leisten, wenn der/die Teilnehmer/in sich zur Zeit der Anmeldung in Deutschland befindet:

  • A1 und A2: 249,00 € Anzahlung
  • B1 und B2: 279,00 € Anzahlung
  • C1: 249,00 € Anzahlung

Der Restbeitrag muss bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn überwiesen werden:

  • A1 und A2: 300,00 € Restbeitrag
  • B1 und B2: 300,00 € Restbeitrag
  • C1: 200,00 € Restbeitrag

Ratenzahlung des Restbeitrages in Absprache mit dem BBL-Büro ist grundsätzlich möglich. Für die Teilnehmer, die sich zur Zeit der Anmeldung im Ausland befinden, gelten andere Bedingungen.

2.2 Bankgebühren

Sämtliche mit der Zahlung des Kursbetrages anfallenden Bankgebühren trägt der Kursteilnehmer.

2.3 Nicht in Anspruch genommener Unterricht

Kursbeträge für nicht in Anspruch genommenen Unterricht werden nicht erstattet.

2.4 Bearbeitungsgebühr für Anmeldungen aus dem Ausland

Für Anmeldungen aus dem Ausland, EU-Staaten ausgenommen, werden für die Erstellung der nötigen Dokumente 150,00 € Bearbeitungsgebühr verlangt.

2.5 Vorauszahlung für Dokumente

Wenn aber ein Kursteilnehmer eine Anmelde- bzw. eine Teilnahmebestätigung in Form eines Dokuments ausgestellt bekommen möchte, muss der Kursbeitrag für die jeweilige Kursstufe voll im Voraus bezahlt werden.

3. Vertrag

3.1 Vertragsschluss

Der Vertrag über die Teilnahme am Sprachkurs kommt mit der Bestätigung durch die BBL Sprachschule gGmbH zustande.

3.2 Übersendung der Bestätigung

Diese Bestätigung wird von der BBL Sprachschule gGmbH nach Eingang des Anmeldeformulars des Teilnehmers und des vollen Kursbetrages auf dem Konto der BBL Sprachschule gGmbH übersandt.

3.3 Einstufungstest vor Kursbeginn

Jeder externe Teilnehmer muss einen obligatorischen Einstufungstest an einem von der BBL Sprachschule gGmbH eingesetzten Termin ablegen. Tritt ein Kursteilnehmer nach der Bekanntgabe des Testes und vor dem Kursbeginn von dem Vertrag zurück, so gelten die unter § 4 festgelegten Rücktrittsbedingungen.

3.4 Änderung von Vertragsdaten

Wird vom Kursteilnehmer eine Veränderung der im Vertrag erfassten Daten veranlasst und dadurch Verwaltungsaufwand verursacht, so ist die erste Änderung kostenfrei. Für jede weitere Änderung wird ein Kostenbeitrag von 50,00 € fällig. Diese Änderungsgebühr wird für alle gebuchten Kurse nur einmalig erhoben.

3.5 Kursausfall, Zusammenlegung und Verschiebung

Die BBL Sprachschule gGmbH behält sich vor, bei zu geringer Teilnahmezahl Kurse ausfallen zu lassen oder Kurse der gleichen Stufe zusammenzulegen oder aber auf den nächsten Termin zu verschieben.

3.6 Online-Unterricht

Der Schüler ist damit einverstanden, dass seine Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung und eines Online-Unterrichts an den jeweiligen Kursdozenten weitergeleitet werden können. Ohne die Einwilligung des Schülers und ohne die Weitergabe der personenbezogenen Daten an die Lehrer ist der Online-Unterricht technisch und rechtlich nicht möglich.

Der Online-Unterricht findet nur dann statt, wenn der Präsenzunterricht vor Ort wegen behördlicher Erlasse, Pandemie oder Krankheiten nicht möglich ist.

4. Rücktritt

4.1 Form des Rücktritts

Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Er wird zum Zeitpunkt des Eingangs bei der BBL Sprachschule gGmbH wirksam. Der Rücktritt gilt, wenn in der Rücktrittserklärung nicht ausdrücklich anders beantragt, für alle bei der BBL Sprachschule gGmbH gebuchten Kurse.

Die Verwaltungsgebühr wird in diesem Fall nur einmalig erhoben.

4.2 Rücktritt bis zwei Wochen vor Kursbeginn

Tritt ein Kursteilnehmer bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Sprachausbildung zurück, behält die BBL Sprachschule gGmbH eine Verwaltungsgebühr von 150,00 € ein.

4.3 Rücktritt später als zwei Wochen vor Kursbeginn

Tritt ein Kursteilnehmer später als zwei Wochen vor dem Kursbeginn des ersten gebuchten Kurses von dem Vertrag zurück, hat er nur dann einen Anspruch auf Rückzahlung des Kursbetrages, wenn der Kursplatz anderweitig vergeben werden kann. In diesem Fall wird von der BBL Sprachschule gGmbH eine Verwaltungsgebühr von 150,00 € einbehalten.

4.4 Rücktritt nach Kursbeginn ohne Einschreibung

Tritt ein Kursteilnehmer nach Kursbeginn von dem Vertrag zurück, ohne dass er sich eingeschrieben hat, hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kursbetrages, es sei denn, es liegen nachweisbar schwerwiegende persönliche Gründe, wie z. B. schwere Krankheit, Todesfall in der Familie oder Nichterteilung des Einreisevisums, vor.

Diese sind innerhalb von vier Wochen nach Beginn des ersten gebuchten Kurses geltend zu machen. In diesem Fall zahlt die BBL Sprachschule gGmbH den Kursbetrag – abzüglich der Verwaltungspauschale von 150,00 € – zurück.

Möchte ein Kursteilnehmer den Kurs aus den o. g. schwerwiegenden Gründen verschieben, so muss die BBL Sprachschule gGmbH spätestens zwei Wochen nach Beginn des ersten von ihm gebuchten Kurses davon Kenntnis haben.

4.5 Rücktritt nach Ausstellung von Dokumenten

Wenn aber ein Kursteilnehmer eine Anmelde- bzw. eine Teilnahmebestätigung in Form eines Dokuments ausgestellt bekommen hat und dann sich vom Kurs abmeldet oder den Kurs kündigt, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Kursbeitrages.

5. Abbruch

5.1 Abbruch ohne schwerwiegende Gründe

Wird der laufende Kurs ohne nachweisbar schwerwiegende persönliche Gründe abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren. Für nachfolgend gebuchte Kurse gelten die unter § 4 festgelegten Rücktrittsbedingungen.

5.2 Abbruch mit schwerwiegenden Gründen

Können schwerwiegende persönliche Gründe für einen Abbruch nach Kursbeginn geltend gemacht werden, zahlt die BBL Sprachschule gGmbH den Kursbetrag – abzüglich der Verwaltungspauschale von 100,00 € – anteilig zurück.

Der schriftliche Antrag auf anteilige Rückzahlung des Kursbetrages muss unter Angabe der Gründe bis zum Ende des Kurses vorliegen. Der Abbruch gilt, soweit nicht ausdrücklich anders beantragt, für alle gebuchten Kurse.

6. Anreise

6.1 Kursbeginn

Als Kursbeginn gilt der Tag der offiziellen Einschreibung. Jede Verspätung ist der BBL Sprachschule gGmbH sofort anzuzeigen.

6.2 Verspätete Anreise

Bei verspäteter Anreise um mehr als eine Woche nach Kursbeginn ist die Teilnahme an dem laufenden Kurs nur möglich, wenn der Nachweis erbracht wird, dass sich der Kursteilnehmer ohne sprachliche Schwierigkeiten in den Kurs einordnen lässt. Eine Überprüfung dieser Vorkenntnisse erfolgt durch die BBL Sprachschule gGmbH.

7. Kurseinteilung

7.1 Vorläufige Kurseinteilung

Die vorläufige Zuweisung zu einem Kurs erfolgt nach den Angaben auf dem Anmeldeformular. Der Nachweis der für den unmittelbaren Eintritt in einen Kurs notwendigen Sprachkenntnisse obliegt dem Teilnehmer.

Die BBL Sprachschule gGmbH behält sich eine Überprüfung dieser Vorkenntnisse vor.

7.2 Endgültige Einstufung

Die endgültige Einstufung erfolgt nach Überprüfung der Vorkenntnisse durch die BBL Sprachschule gGmbH. Als direkte Zugangsvoraussetzung wird das BBL-Zertifikat der vorausgehenden Niveaustufe anerkannt.

7.3 Abweichendes Ergebnis

Ergibt sich aufgrund des Einstufungstests ein von der vorläufigen Einstufung abweichendes Ergebnis, so wird dem Kursteilnehmer ein Platz in einem anderen, seinem Leistungsniveau entsprechenden Kurs zugewiesen.

7.4 Kein Zertifikat durch Einstufungstest

Kursteilnehmer bekommen von der BBL Sprachschule gGmbH kein Zertifikat ausgestellt, auch wenn sie den Einstufungstest ablegen und ihn bestehen.

8. Pflichten des Kursteilnehmers

8.1 Rechtmäßiger Aufenthalt

Der Kursteilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sein Aufenthalt in Deutschland rechtmäßig ist. Die BBL Sprachschule gGmbH setzt eine gültige Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung für die Kursdauer voraus.

8.2 Versicherungen

Der Kursteilnehmer ist für den Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Hausratsversicherung selbst verantwortlich. Die BBL Sprachschule gGmbH übernimmt keine Haftung in diesem Bereich.

8.3 Kurs- und Hausordnung

Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, die bei der BBL Sprachschule gGmbH geltende Kurs- und Hausordnung einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Anwesenheitspflicht.

Stellt die BBL Sprachschule gGmbH nachhaltiges und unentschuldigtes Fehlen fest und ändert der Betreffende sein Verhalten trotz förmlicher Mahnung nicht, kann er von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen werden. Eine Erstattung von Gebühren erfolgt in diesem Fall nicht.

8.4 Verbindliche Anmeldung

Mit meiner Unterschrift melde ich mich verbindlich zum Deutschkurs an.

9. Haftung

9.1 Ausfall von Leistungen

Die BBL Sprachschule gGmbH haftet nicht für den Ausfall ihrer Leistungen durch höhere Gewalt oder aus sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Gründen.

9.2 Schäden durch Teilnehmer

Der Kursteilnehmer haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten Schäden.

10. Datenschutz

Der Kursteilnehmer willigt ein, dass seine Daten, z. B. Name, Heimatadresse, Adresse in Deutschland, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort, von der BBL Sprachschule gGmbH elektronisch erfasst werden.

Die BBL Sprachschule gGmbH verpflichtet sich, von diesen Daten keinen vertragswidrigen Gebrauch zu machen.

11. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Für den Vertrag gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Essen.

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