
Teilnahmebedinungen (AGB)
Teilnahmebedingungen
BBL Sprachschule gGmbH Rechtsinformation
§ 1 Teilnahmevoraussetzungen
- Der Teilnehmer muss in der Regel das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Für Minderjährige gelten besondere Bedingungen, die schriftlich zwischen den Erziehungsberechtigten und der BBL Sprachschule gGmbH zu vereinbaren sind.
- Bei der Anmeldung sind gültige Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen.
- Begriffsklärung: „Teilnehmer mit vorheriger Teilnahme“ bezeichnet einen Teilnehmer, der bereits mindestens einen vollständigen Kurs bei der BBL absolviert hat.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
Kursumfang: Niveaustufen A1/A2/B1: 180 Unterrichtsstunden; Niveaustufen B2/C1: 240 Unterrichtsstunden.
Kursgebühren (Endpreise): A1/A2/B1: 579,00 € pro Kurs; B2/C1: 779,00 € pro Kurs. Sofern die Leistungen der BBL nach § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerbefreit sind, ist keine MwSt. enthalten; andernfalls verstehen sich die Preise als Bruttopreise inkl. MwSt.
Fälligkeit: Mit Abgabe der Anmeldung wird der gesamte Kursbetrag sofort fällig.
§ 2.1 Zahlungen für Teilnehmer in Deutschland
Ratenzahlung ist ausschließlich für Teilnehmer zulässig, die bereits mindestens einen vollständigen Kurs bei der BBL absolviert haben:
- a) Anzahlung: 300 € (B2/C1) bzw. 279 € (A1–B1) bei Anmeldung.
- b) Restbetrag: 379 € bzw. 400 €, spätestens eine Woche vor Kursbeginn.
Alle übrigen Teilnehmer haben die gesamte Kursgebühr bei der Anmeldung vollständig zu zahlen.
Bei nicht fristgerechter Zahlung des Restbetrags ist die BBL berechtigt, den Kurszugang bis zur vollständigen Begleichung zu sperren oder die Anmeldung zu kündigen; die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 2.2 Zahlungen für Teilnehmer außerhalb der EU
- Es gelten gesonderte Bedingungen.
- Für die Ausstellung erforderlicher Unterlagen (z. B. Einladungen/Bestätigungen) wird eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 € erhoben.
- Die Kursgebühr ist grundsätzlich vollständig im Voraus zu entrichten.
§ 2.3 Allgemeine Hinweise
- Sämtliche auslandsbedingten Bankgebühren (Fremdspesen) trägt der Teilnehmer. Für SEPA-Zahlungen (Überweisung/Lastschrift) werden keine Zusatzentgelte erhoben (§ 270a BGB).
- Nicht besuchte oder nicht genutzte Unterrichtsstunden werden weder erstattet noch nachgeholt.
- Die Anmeldebestätigung wird in jedem Fall ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang der gesamten Kursgebühr ausgestellt. Die Teilnahmebestätigung wird erst nach Kursbeginn und ebenfalls nur bei vollständiger Zahlung ausgestellt.
§ 2.4 Zahlungsverzug
- Gerät der Teilnehmer nach Fälligkeit und Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang in Verzug, kann die BBL Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen (Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte, § 288 Abs. 1 i. V. m. § 286 BGB) sowie weitere Verzugsschäden geltend machen.
- Die Geltendmachung weitergehender Rechte (Sperre des Zugangs/Kündigung) bleibt unberührt.
§ 3 Vertragsschluss, Leistungsbeginn und Platzreservierung (nicht übertragbar)
Vertragsschluss: Der Vertrag kommt mit Ausstellung der Anmeldebestätigung durch die BBL (Annahme der Anmeldung) zustande. Der Zugang gilt mit Versand an die vom Teilnehmer angegebene Adresse (postalisch oder elektronisch) als erfolgt. Die Ausstellung der Anmeldebestätigung erfolgt gemäß § 2.3 Nr. 3 ausschließlich nach vollständiger Zahlung.
Leistungsbeginn & Platzreservierung: Die BBL beginnt die Vertragserfüllung durch verbindliche Platzreservierung (begrenzte Kapazitäten) und administrative Vorleistungen. Der Kursplatz ist personengebunden und nicht übertragbar; die Teilnahme eines Ersatzteilnehmers bedarf der schriftlichen Zustimmung der BBL.
§ 4 Online-Unterricht
- Online-Unterricht wird durchgeführt, wenn Präsenzunterricht aufgrund behördlicher Vorgaben, Pandemien oder Krankheit nicht möglich ist.
- Personenbezogene Daten werden in dem für die Durchführung des Unterrichts erforderlichen Umfang verarbeitet; Empfänger können insbesondere eingesetzte Kursdozenten/Dienstleister sein (siehe § 12).
§ 5 Rücktritt vor Kursbeginn
- Der Rücktritt bedarf der Textform (§ 126b BGB; z. B. E-Mail).
- Bis 14 Tage vor Kursbeginn: Einbehalt einer Verwaltungsgebühr von 150,00 €, der Rest wird erstattet.
- Weniger als 14 Tage vor Kursbeginn: Rückzahlung nur, wenn der Platz vollständig neu vergeben werden kann; in diesem Fall wird eine Verwaltungsgebühr von 150,00 € einbehalten.
- Nach Ausstellung einer Anmeldebestätigung oder Teilnahmebestätigung erfolgt keine Rückerstattung. Zwingendes Verbraucherrecht (insb. §§ 312g, 355 ff., 356, 357a BGB) bleibt unberührt.
- Ausnahme (Teilnehmer außerhalb der EU): § 5.1 bleibt unberührt.
§ 5.1 Sonderregelung für Teilnehmer außerhalb der EU
- Bei Visumsablehnung wird der gesamte Kursbeitrag abzüglich 150,00 € erstattet, sofern innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt eine offizielle Ablehnungsbescheinigung der deutschen Botschaft/des Konsulats vorgelegt wird.
- Ohne Vorlage einer solchen Bescheinigung oder bei Rücktritt aus anderen Gründen erfolgt keine Rückerstattung.
- Identität des Erstattungsempfängers: Eine Erstattung erfolgt grundsätzlich an die Person, auf deren Namen die Bestätigung ausgestellt wurde; Zahlung an Vertreter ist nur gegen geeigneten Nachweis der Vertretungsmacht möglich. Abtretungen von Forderungen bleiben nach § 398 BGB grundsätzlich zulässig, bedürfen jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung der BBL.
§ 6 Rücktritt nach Kursbeginn / Abbruch
- Nach Kursbeginn ist eine Rückerstattung der Kursgebühr grundsätzlich ausgeschlossen; zwingendes Verbraucherrecht bleibt unberührt. § 5.1 geht vor, soweit anwendbar.
- Bereits erbrachte Leistungen sind stets voll zu vergüten und von einer Rückerstattung ausgeschlossen.
§ 7 Anreise und Einschreibung
- Kursbeginn ist der Tag der offiziellen Einschreibung.
- Verspätungen sind der BBL unverzüglich mitzuteilen.